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Batteriegesetz

Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten,
möchten wir Sie gemäß 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher
gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise
bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können.
Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll tonne sowie der
chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.

Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Den vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes
des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de.

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